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Allgemeine und Technische
Bedingungen!
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eine dem Raum entsprechende Musikanlage für selbstgebrannte CD's muss vom Veranstalter unent-
geltlich
zur Verfügung gestellt werden.
- Auftrittsfläche mind. 3 x 4 Meter
- Raumhöhe mind. 1.90 Meter
- Feuer- oder Rauchmelder müssen während der Show ausgeschaltet werden
können.
- Der Veranstalter holt alle erforderlichen Bewilligungen (Polizei,
Lokalität usw.) auf eigene Kosten im
Voraus ein.
- eine Garderobe für die Künstler mit Waschgelegenheit
muss vorhanden sein.
- Getränke und einen Imbiss für die Künstler
- Die Gage wird den Künstlern nach dem Auftritt in Bar ausbezahlt.
(per
Check plus Fr. 10.- Check-Gebühr, per Rechnung plus Fr. 40.-
Bearbeitungsgebühr)
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Foto- und Videoaufnahmen sind nur für den Privatgebrauch erlaubt.
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