Allgemeine und Technische Bedingungen!
 
- eine dem Raum entsprechende Musikanlage für selbstgebrannte CD's muss vom Veranstalter unent-
  geltlich zur Verfügung gestellt werden.

- Auftrittsfläche mind. 3 x 4 Meter

- Raumhöhe mind. 1.90 Meter

- Feuer- oder Rauchmelder müssen während der Show ausgeschaltet werden können.

- Der Veranstalter holt alle erforderlichen Bewilligungen (Polizei, Lokalität usw.) auf eigene Kosten im
  Voraus ein.


- eine Garderobe für die Künstler mit Waschgelegenheit muss vorhanden sein.

- Getränke und einen Imbiss für die Künstler

- Die Gage wird den Künstlern nach dem Auftritt in Bar ausbezahlt.
   (per Check plus Fr. 10.- Check-Gebühr, per Rechnung plus Fr. 40.- Bearbeitungsgebühr)

- Foto- und Videoaufnahmen sind nur für den Privatgebrauch erlaubt.

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